Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nadine Pietzonka Shinrin Yoku und Coaching
1 Tätigkeitsfeld und Geltungsbereich
Die Nadine Pietzonka Shinrin-Yoku und Coaching ist in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops, im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement in der Natur und im Wald tätig (Shinrin-Yoku, Waldbaden), sowie auch im Anbieten von Shinrin-Yoku Angeboten im Einzelsetting und Einzelcoachings im privaten und beruflichen Umfeld.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Nadine Pietzonka Shinrin-Yoku und Coaching (nachfolgend Anbieterin) und Teilnehmer/innen (nachfolgend Privatkunde) oder geschäftlichen Auftraggebern (nachfolgend Geschäftskunde). Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte der Anbieterin. Mit der Annahme einer Offerte akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform. Für die Angebote im Coaching-Bereich, gelten zusätzlich die Konditionen in der separaten Coachingvereinbarung.
2 Vertragsschluss / Privatkunden
Die Anmeldung zu einem Kurs, Seminar, Workshop etc. ist jederzeit möglich. Die Anmeldung ist für den Anmelder verbindlich. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Privatkunden direkt bei der Anbieterin oder, in Absprache mit der Anbieterin, bei einem mandatierten Drittanbieter.
Nach Eingang der Anmeldung versendet die Anbieterin oder der mandatierte Drittanbieter eine Anmeldebestätigung. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für Privatkunden ein Platz verbindlich reserviert.
Kurse, Seminare und Workshops haben in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl, welche auf der Website der Anbieterin kommuniziert werden. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl am Stichtag erreicht wird.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Benachrichtigung über eine Verschiebung des Kurses erfolgt spätestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn. Findet der Kurs nicht statt, wird nach Wahl des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, oder das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet
Für «Waldbaden im Abo» gilt zusätzlich:
Das Waldbaden im Abo findet gemäss Ausschreibung, in der Regel einmal pro Monat, am ausgewählten Wochentag um die gewählte Uhrzeit statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Der Erwerb eines Abos berechtigt zur Teilnahme an 6 Kurseinheiten innerhalb von 8 Monaten ab der ersten Kurseinheit. Nicht wahrgenommene Kurseinheiten verfallen ohne Anspruch nach 8 Monaten. Bei nahtloser Verlängerung für weitere 6 Kurseinheiten wird ein Treuerabatt von 10% auf die ausgeschriebene Kursgebühr gewährt. In der Regel finden die Kurse immer in dem bei der Anmeldung festgelegten Wald statt. Um den Teilnehmenden trotzdem eine Abwechslung zu bieten, können einzelne Kurse, immer in vorgängiger Absprache und Einverständnis aller Teilnehmenden, auch an anderen Orten durchgeführt werden.
3 Vertragsschluss / Geschäftskunden
Die Anbieterin erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkreten Anfrage des potenziellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selbst; anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin, durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.
4 Entgelt / Privatkunden
Die von Anbieterin publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der Anbieterin und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.
5 Entgelt / Geschäftskunden
Das Entgelt für Geschäftskunden bemisst sich nach der individuell ausgearbeiteten Offerte der Anbieterin.
6 Zahlungskonditionen / Privatkunden
Schnupperkurse und Halbtageskurse
Bei Schnupperkursen und Angeboten welche maximal 1 Tag dauern, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung, bzw. bei kurzfristigen Einschreibungen (kurzfristig heisst höchstens 10 Tage vor Kursbeginn), sofort, bzw. mindestens 3 Tage vor dem Kursdatum auf das von der Anbieterin angegebene Konto einzuzahlen.
Mehrtägige Kurse
Bei mehrtägigen Kursen verpflichtet sich der Privatkunde, mit der schriftlichen Anmeldung 50% der totalen Teilnahmegebühren spätestens 10 Tage nach Erhalt der Einschreibebestätigung und Kursrechnung auf das von der Anbieterin bekanntgegebene Konto zu tätigen.
Für den zweiten Teil der Kursgebühren erhalten die Teilnehmer spätestens 4 Wochen vor dem Kursstart die zweite Kursrechnung. Die Bezahlung dieser wird wieder 10 Tage nach Erhalt fällig und muss rechtzeitig auf das Konto der Nadine Pietzonka Shinrin-Yoku und Coaching eingegangen sein.
Bei kurzfristigen Anmeldungen für mehrtägige Veranstaltungen ist die volle Kursgebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung sofort, bzw. innerhalb von höchstens 5 Werktagen auf das Konto der Anbieterin zu überweisen.
«Waldbaden im Abo»
Beim Waldbaden im Abo werden die Kursgebühren für die 6 Kurseinheiten mit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung, bzw. bei kurzfristigen Einschreibungen (kurzfristig heisst höchstens 10 Tage vor Kursbeginn), sofort, bzw. mindestens 3 Tage vor der ersten Kurseinheit auf das von der Anbieterin angegebene Konto einzuzahlen.
Allgemeines
Generell gilt: Die volle Kursgebühr muss bei allen Angeboten VOR Kursbeginn auf dem Konto der Anbieterin eingegangen und auf dem Firmenkonto ersichtlich sein.
- Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen und nach Abmachung mit der Anbieterin in Ausnahmefällen möglich.
- Werden die obgenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die Anbieterin weitergegeben werden.
Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
7 Zahlungskonditionen / Geschäftskunden
Aufträge von Geschäftskunden werden in der Regel nach Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen.
Bei Erstkunden darf die Anbieterin nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars erheben.
8 Stornierung / Annullation durch den Privatkunden
Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Kursplatz wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.
Die Teilnahme an einem anderen Kurs der Anbieterin, bzw. die Teilnahme einer Ersatzperson ist nur nach Rücksprache und mit Einverständnis der Anbieterin. Sofern nichts anders angegeben, gelten bei Stornierung durch den Teilnehmer folgende
Annullationsgebühren:
Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen:
- Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
- Bei Rücktritt ab 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei Tageskursen:
- Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 30.00 Aufwandpauschale
- Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
- Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.
Bei «Waldbaden im Abo»:
- Bei Rücktritt von mehr als 20 Kalendertagen vor der ersten Kurseinheit: CHF 30.00 Aufwandpauschale
- Bei Rücktritt von 20 bis 10 Kalendertagen vor der ersten Kurseinheit: 50% der Kurskosten
- Bei Rücktritt von weniger als 10 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.
Bei Veranstaltungen von 2 und mehr Tagen:
- Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 100.00 bei Kurskosten von weniger als CHF 800.00 und von CHF 200.00 bei Kurskosten von mehr als CHF 800.00 verrechnet.
- Bei Rücktritt zwischen 30 und 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird 50% der Teilnahmegebühr fällig.
- Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei Erkrankung (mit Arztzeugnis): Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Umschreibung in einen anderen Kurs je nach Verfügbarkeit. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückvergütung der Teilnahmegebühr
Bei «Waldbaden im Abo» gilt zusätzlich:
Nicht-Erscheinen als Teilnehmende/r: Sollte ein/e Teilnehmer/in an einer der regulär vereinbarten Termine gemäss Kursausschreibung verhindert sein und nicht teilnehmen, so entsteht kein Anrecht auf Entschädigung. Die Kursleitung ist über eine Abwesenheit im Vorfeld zu informieren. Wenn schon bei der Anmeldung klar ist, dass ein/e Teilnehmer/in an einem einzelnen Kursdatum nicht teilnehmen kann, so kann dies bei der Anmeldung mitgeteilt werden und mit der Anbieterin eine Ausnahmelösung vereinbart werden. Nach der Anmeldung oder während eines laufenden Kurses ist dies nicht mehr möglich.
9 Stornierung / Annullation durch den Geschäftskunden
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:
- Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
- Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – z.B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der Anbieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
- Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichstattfinden aus welchen Gründen auch immer ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.
10 Absagen oder Änderung durch die Anbieterin
Allgemeines
Die Anbieterin behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Retreats zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.
Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Programm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin den Kurs oder die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben:
- Bis 21 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)
- Bis 14 Tage vor der ersten Kurseinheit bei «Waldbaden im Abo»
- Bis 8 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen
Im Fall einer Absage einer Veranstaltung / eines Kurses können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Absage aus anderen Gründen
Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.
Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich die Anbieterin vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.
Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweisen angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Zusätzlich gilt für «Waldbaden im Abo» bei Ausfall einer einzelnen Kurseinheit:
Verhinderung der Kursleitung: Sollte die Kursleitung aus einem Grund verhindert sein, behält sich die Anbieterin das Recht vor, eine Stellvertretung für diese eine Kurseinheit zu organisieren. Falls dies nicht möglich ist, so vereinbart die Veranstalterin mit den betroffenen Teilnehmenden eine alternative Lösung. Beispielsweise kann die Kurseinheit, wenn es für eine Mehrheit der Teilnehmenden möglich ist, einmalig um eine Woche verschoben oder auf ein anderes passendes Datum gelegt werden. Sollte kein alternativer Termin gefunden werden und die Kurseinheit komplett ausfallen, werden die Möglichkeiten mit den einzelnen Teilnehmenden individuell besprochen.
Absage wegen Umweltbedingungen: Sollte es auf Grund der Umweltbedingungen einmal nicht möglich sein, eine Kurseinheit durchzuführen, so vereinbart die Veranstalterin mit den betroffenen Teilnehmenden eine alternative Lösung. Beispielsweise kann die Kurseinheit, wenn es für eine Mehrheit der Teilnehmenden möglich ist, einmalig um eine Woche verschoben oder auf ein anderes passendes Datum gelegt werden. Sollte kein alternativer Termin gefunden werden und die Kurseinheit komplett ausfallen, werden die Möglichkeiten mit den einzelnen Teilnehmenden individuell besprochen.
In beiden Fällen werden die Kursteilnehmenden rechtzeitig informiert.
Keine weitergehenden Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (insbesondere Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.
11 Haftung
Die Haftung der Anbieterin ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Veranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn sowie für das Verhalten von Hilfspersonen ist somit ausgeschlossen.
Für private Gegenstände oder Wertsachen übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
Ein Grossteil der Veranstaltungen findet im Wald statt; die Teilnehmer müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können.
Der/die TeilnehmerIn einer Veranstaltung sind für ihre Gesundheit selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Folgeschäden, die in Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen.
Gesundheitliche Probleme sind dem Veranstalter bei der Kursanmeldung bzw. spätestens 3 Tage vor Kursbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden. In diesen Fällen trägt der/die TeilnehmerIn die Verantwortung die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären und allfällig nötige Notfallmedikamente sind vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitzubringen.
12 Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jede/r Teilnehmer/In muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
13 Datenschutz
Die Anbieterin verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und – bekanntgaben einverstanden.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, Personendaten anderer Teilnehmer weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden.
14 Allgemein
Programm- und Preisänderungen zukünftiger Kurse sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen der Nadine Pietzonka Shinrin-Yoku und Coaching gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist 4310 Rheinfelden.
Magden, 23.02.2022
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